Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ZENIT KI GmbH · Kastanienallee 30, 04178 Leipzig · info@zenit-ki.de · Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der ZENIT KI GmbH, Kastanienallee 30, 04178 Leipzig (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen des Anbieters, einschließlich künftiger Geschäfte, auch wenn auf diese AGB nicht erneut ausdrücklich hingewiesen wird.

1.2 Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

1.5 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Anbieter erbringt Beratungs-, Digitalisierungs- und Automatisierungsleistungen, insbesondere KI-Strategieberatung, Konzeption und Implementierung von KI-Systemen und automatisierten Workflows, Einführung und Konfiguration von Drittplattformen (z. B. Microsoft 365 Copilot), Entwicklung und Bereitstellung von KI-Assistenten, Chatbots und KI Voice Agents sowie Schulungen und Support. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot nebst Anlagen; Werbeaussagen und allgemeine Produktbeschreibungen sind unverbindlich.

2.2 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen oder bestimmte Automatisierungsquoten). Ob im Übrigen eine Dienst- oder eine Werkleistung geschuldet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot; soweit dort nicht ausdrücklich eine Werkleistung mit Abnahme vereinbart ist, werden Leistungen als Dienstleistung erbracht.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen; diese sind Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht. Verträge über Drittsoftware und Drittdienste (z. B. SaaS-Lizenzen) schließt der Kunde, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, unmittelbar mit dem jeweiligen Drittanbieter; solche Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Für Produkte, Leistungen und Verfügbarkeit solcher Drittanbieter übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.

2.4 Test- oder Pilotphase (Proof of Concept): Ist eine Test- oder Pilotphase vereinbart, stellt der Anbieter eine vorläufige oder im Funktionsumfang eingeschränkte Version bereit. Der Kunde prüft diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen ab Bereitstellung, und teilt das Ergebnis in Textform mit. Erfolgt innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist keine Rückmeldung, gilt die Testphase als erfolgreich abgeschlossen, sofern der Anbieter bei Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. In der Testphase entstandene Aufwendungen werden gemäß Angebot abgerechnet.

2.5 Beschaffenheit von KI-Leistungen: KI-Systeme, insbesondere solche auf Basis großer Sprachmodelle, arbeiten probabilistisch; ihre Ausgaben können trotz sorgfältiger Konfiguration im Einzelfall unzutreffend, unvollständig oder uneinheitlich sein. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Auswahl, Konfiguration und Einrichtung der Systeme nach dem Stand der Technik, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit einzelner KI-generierter Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor produktiver, rechtsverbindlicher oder außenwirksamer Verwendung durch fachkundiges Personal zu prüfen.

2.6 KI Voice Agents: Der genaue Funktionsumfang (z. B. Terminverwaltung, CRM-Anbindung) wird im jeweiligen Angebot definiert. Der Kunde sorgt für eine funktionierende Telefon- und IT-Infrastruktur sowie erforderliche Drittlizenzen; für Ausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters wird keine Verantwortung übernommen.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Darstellungen des Anbieters (z. B. auf Websites, in sozialen Medien oder Präsentationen) sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar. Angebote des Anbieters sind nur verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet sind; eine Bindefrist ergibt sich aus dem Angebot.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien über Leistung und Vergütung einigen und dies in Textform bestätigen oder der Kunde das Angebot gegenzeichnet. Der Anbieter kann die Annahme auch durch Leistungsbeginn oder Zusendung von Zugangsdaten erklären.

3.3 Aufzeichnungen von Telefonaten oder Videokonferenzen erfolgen nur mit vorheriger Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer im Einzelfall. Gesprächsnotizen und Ergebnisprotokolle darf der Anbieter erstellen und zu Dokumentations- und Beweiszwecken speichern.

§ 4 Vergütung

4.1 Höhe und Zusammensetzung der Vergütung (Festpreis, Vergütung nach Aufwand, Retainer etc.) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig; vereinbarte Raten oder Meilensteinzahlungen sind jeweils zu den vereinbarten Zeitpunkten fällig. Der Anbieter ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu stellen.

4.3 Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse sowie Ersatz erforderlicher Auslagen verlangen.

4.4 Mehrere Auftraggeber eines Projekts haften gesamtschuldnerisch.

4.5 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann der Anbieter die laufende Vergütung höchstens einmal je Vertragsjahr, erstmals zwölf Monate nach Vertragsschluss, mit Wirkung für die Zukunft nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) an die Entwicklung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Personal-, Lizenz-, Cloud- und Infrastrukturkosten) anpassen. Die Anpassung wird mit einer Frist von sechs Wochen in Textform angekündigt. Übersteigt die Erhöhung 5 % der bisherigen Jahresvergütung, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform kündigen; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung hingewiesen.

4.6 Kann ein Auftrag aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, werden die angefallenen Aufwendungen und geleisteten Arbeitsstunden zu den vereinbarten, hilfsweise zu üblichen Sätzen abgerechnet.

4.7 Freie Kündigung und Stornierung: Kündigt der Kunde einen Auftrag über Werkleistungen frei (§ 648 BGB) oder sagt er vereinbarte Leistungen ab, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung verlangen; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung werden die ersparten Aufwendungen pauschal mit 40 % der hierauf entfallenden Vergütung angesetzt; dem Anbieter stehen danach pauschal 60 % der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zu. Beiden Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass die ersparten Aufwendungen bzw. der anderweitige Erwerb tatsächlich höher oder niedriger ausgefallen sind.

§ 5 Zahlung und Zahlungsabwicklung

5.1 Soweit vereinbart, erfolgt die Zahlung per SEPA-Firmenlastschrift oder SEPA-Basislastschrift; der Kunde erteilt hierzu ein entsprechendes Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Geschäftstag verkürzt. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat der Kunde den offenen Betrag innerhalb von fünf Werktagen zu überweisen und die entstandenen Kosten zu tragen.

5.2 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Der Anbieter ist berechtigt, nach Ankündigung in Textform weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzubehalten; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 10.4 bleibt unberührt.

5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen, insbesondere Mängelansprüche.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge (einschließlich erforderlicher Administrationszugänge und geeigneter Testdaten) rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit.

6.2 Der Kunde benennt einen fachlich und organisatorisch entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt dessen Erreichbarkeit sicher.

6.3 Erforderliche Entscheidungen und Freigaben trifft der Kunde unverzüglich.

6.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand wird zu den vereinbarten, hilfsweise zu üblichen Stundensätzen vergütet. Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bei Annahmeverzug bleiben unberührt. Bleibt die Mitwirkung trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist länger als einen Monat aus, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen; die Ansprüche nach § 4.6 und § 4.7 bleiben unberührt.

6.5 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass für die vereinbarte Verarbeitung erforderliche Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Lizenzen vorliegen, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

6.6 Beim Einsatz von KI Voice Agents und sonstiger automatisierter Kommunikation sorgt der Kunde für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (insbesondere TKG, TDDDG, UWG und DSGVO), einschließlich der Offenlegung automatisierter Systeme gegenüber Angerufenen und – bei Outbound-Kommunikation – des Vorliegens nachweisbarer Einwilligungen der Angerufenen. Der Kunde ist allein für die Zulässigkeit der Kommunikation verantwortlich und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht des Anbieters

7.1 Der Anbieter kann Unterlagen und Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zurückhalten.

7.2 Dieses Recht entfällt, soweit dem Kunden hierdurch unverhältnismäßige Nachteile entstehen würden (z. B. drohende Rechtsverletzung oder existenzielle Betriebsstörung).

7.3 Gesetzliche Herausgabe- und Löschpflichten, insbesondere nach der DSGVO, bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme und Gewährleistung bei Werkleistungen

8.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

8.2 Nach Fertigstellung zeigt der Anbieter die Abnahmebereitschaft an und setzt dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zur Prüfung und Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert oder die Leistung produktiv nutzt; auf diese Rechtsfolge weist der Anbieter mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft hin. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

8.3 Mängel sind in nachvollziehbarer Form unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens zu rügen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Neuherstellung; dem Anbieter stehen je Mangel mindestens zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist zu, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

8.4 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte die Leistung ohne Zustimmung des Anbieters geändert haben, sie fehlerhaft bedient wurde, in einer abweichenden als der vereinbarten Systemumgebung eingesetzt wird oder auf Änderungen von Drittsoftware und Drittdiensten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters zurückzuführen ist.

8.5 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie soweit gesetzlich zwingend längere Fristen gelten (insbesondere § 202 Abs. 1 BGB).

8.6 Nimmt der Kunde eine abnahmereife Leistung trotz Fristsetzung nicht ab, kann der Anbieter nachgewiesenen Mehraufwand berechnen; die gesetzlichen Rechte bei Annahmeverzug sowie § 4.7 bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außer in den Fällen des § 9.1 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftung nach § 9.2 ist je Schadensfall begrenzt auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettovergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate vor dem schädigenden Ereignis, sowie insgesamt je Vertragsjahr auf das Zweifache dieses Betrags. Diese Begrenzungen gelten nicht in den Fällen des § 9.1.

9.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall des § 9.1 vorliegt oder solche Schäden im Rahmen des § 9.2 vertragstypisch und vorhersehbar sind.

9.5 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der §§ 9.1 bis 9.3 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich vertraglich vom Anbieter übernommen wurde.

9.6 Für Schäden aus der ungeprüften produktiven, rechtsverbindlichen oder außenwirksamen Verwendung KI-generierter Ausgaben haftet der Anbieter nicht, soweit er seine Leistungen vertragsgemäß nach § 2.5 erbracht hat und kein Fall des § 9.1 vorliegt; ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB) bleibt in jedem Fall zu berücksichtigen.

9.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Die Laufzeit (befristet oder unbefristet) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

10.2 Bei fester Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur freien Kündigung von Werkleistungen (§ 648 BGB) bleibt unberührt; in diesem Fall gilt § 4.7. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Ist eine Verlängerung vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

10.4 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei fälligen Zahlungen oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung trotz Mahnung in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung schwerwiegend oder anhaltend verletzt. Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, kann er Schadensersatz statt der Leistung verlangen; § 4.7 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

10.5 Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Nutzungsrechte

11.1 Vorbestehende Werkzeuge, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Konfigurationen, Prompts und sonstige wiederverwendbare Komponenten des Anbieters („Standardkomponenten“) sowie das zugrunde liegende Know-how verbleiben beim Anbieter und dürfen von ihm uneingeschränkt weiterverwendet werden.

11.2 An den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene interne Geschäftszwecke. In Arbeitsergebnissen enthaltene Standardkomponenten dürfen ausschließlich als deren Bestandteil genutzt werden. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Weitergehende Rechte (z. B. ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte für Dritte oder die Herausgabe von Quellcode) bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot.

11.3 Bei laufzeitgebundenen Leistungen (z. B. SaaS, gehostete Lösungen, Betrieb, Subscription-Modelle) ist das Nutzungsrecht auf die Vertragslaufzeit beschränkt; nach Vertragsende kann der Anbieter Zugänge deaktivieren. Der Anspruch des Kunden auf Herausgabe seiner Daten nach § 12.3 bleibt unberührt.

11.4 Etwaige Rechte an KI-Ausgaben, die im Rahmen des Projekts für den Kunden generiert wurden, stehen dem Kunden zu, soweit sie übertragbar sind. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtlich schutzfähig oder frei von Rechten Dritter sind.

11.5 Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet.

§ 12 Unterlagen und Daten des Kunden

12.1 Der Anbieter darf die vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde legen; eine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung besteht nicht.

12.2 Der Kunde sichert zu, dass seine Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Lizenzen verfügt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

12.3 Nach Beendigung des Auftrags gibt der Anbieter dem Kunden auf Verlangen die überlassenen Unterlagen und Daten zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Kopien zu Dokumentations- und Nachweiszwecken darf der Anbieter behalten, soweit rechtlich zulässig.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Datenverarbeitung ist der Kunde verantwortlich.

13.2 Beide Parteien wahren Stillschweigen über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und fünf Jahre über dessen Beendigung hinaus fort; der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt unberührt. Eine gesondert geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung geht in ihrem Regelungsbereich vor.

13.3 Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz benennen, solange der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Eine inhaltliche Darstellung des Projekts (z. B. als Case Study) erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 14 Elektronische Kommunikation

14.1 Die Kommunikation kann per E-Mail, Messenger oder vergleichbaren Diensten unverschlüsselt erfolgen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine besondere Verschlüsselung verlangt.

14.2 Rechnungen und sonstige Dokumente dürfen elektronisch übermittelt werden; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

§ 15 Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, großflächige Ausfälle von Telekommunikations-, Strom- oder Cloud-Infrastruktur Dritter) befreien den Anbieter für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von seinen Leistungspflichten; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

15.2 Dauert die Störung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erbrachten Teils in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.

§ 16 Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Bei Streitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung; sie können hierzu eine Mediation durchführen. Der Rechtsweg bleibt hiervon unberührt.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

17.2 Vertragssprache ist Deutsch.

17.3 Vertragsbestandteile in folgender Rangfolge: (1) das individuelle Angebot nebst Anlagen, (2) gesondert geschlossene Vereinbarungen (insbesondere Auftragsverarbeitungsvertrag und Vertraulichkeitsvereinbarung) jeweils in ihrem Regelungsbereich, (3) diese AGB. Sonstige Unterlagen dienen nur der Erläuterung, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart sind.

ZENIT KI GmbH, Kastanienallee 30, 04178 Leipzig · eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 45243 · Geschäftsführer: Jonas Jarschewski