Fördermittel · · Aktualisiert am · Jonas Jarschewski

BAFA-Förderung KI-Beratung 2026: 50–80 % Zuschuss für KMU

Kurz gefasst: Die BAFA-Beratungsförderung übernimmt 2026 je nach Standort der beratenen Betriebsstätte 50 bis 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Nach Nr. 5.2 der Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” (14. Dezember 2022, in der geänderten Fassung vom 12. Dezember 2024) sind das 80 % und maximal 2 800 Euro in den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig, sonst 50 % und maximal 1 750 Euro. Die förderfähigen Beratungskosten betragen dabei maximal 3 500 Euro ohne Umsatzsteuer. Den verbleibenden Anteil tragen Sie selbst. Voraussetzung: KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, BAFA-registrierter Berater, Antrag vor Beratungsbeginn. Die Richtlinie gilt nach Nr. 8 längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Für dieselbe Beratung dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse fließen (Kumulierungsverbot nach Nr. 2.2).

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz muss nicht teuer sein – zumindest nicht für Ihr Unternehmen. Der Staat stellt 2026 zahlreiche Fördertöpfe bereit, mit denen kleine und mittlere Unternehmen professionelle KI-Beratung und -Implementierung zu einem Bruchteil der Kosten erhalten können. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alle verfügbaren Programme und zeigen Schritt für Schritt, wie Sie die Förderung beantragen.

Warum fördert der Staat KI-Beratung?

Der Staat fördert KI-Beratung, weil KI zum wichtigsten Treiber der Digitalisierung geworden ist und kleinere Unternehmen beim Einstieg Unterstützung brauchen. Nach Angaben des Bitkom (Presseinformation vom 11. März 2026) nutzen „41 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI, weitere 48 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz”; ein Jahr zuvor hatten „erst 17 Prozent KI im Einsatz”. Die Förderprogramme senken die Einstiegshürde und sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands.

BAFA-Beratungsförderung: Das wichtigste Programm im Detail

Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst Unternehmensberatungen für KMU zu allen Fragen der Unternehmensführung, einschließlich Digitalisierung und KI. Die Nachfrage ist hoch: Nach dem Jahresrückblick 2025 des BAFA stieg die Zahl der Anträge „von 24.000 Anträgen im Jahr 2024 auf 30.000 Anträge im Jahr 2025 (Stand: 30.11.2025)”. Bis Ende November 2025 wurden KMU nach derselben Quelle „mit einem Volumen von rund 31 Mio. Euro gefördert”.

Eckdaten der Richtlinie

Die folgenden Eckdaten stammen wörtlich aus der Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” vom 14. Dezember 2022 in der geänderten Fassung vom 12. Dezember 2024.

EckdatumRegelungFundstelle
Zuschusshöhe80 % der förderfähigen Beratungskosten, „maximal jedoch 2 800 Euro” (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) beziehungsweise 50 %, „maximal jedoch 1 750 Euro” (alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)Nr. 5.2
Bemessungsgrundlage„Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3 500 Euro.” Umsatzsteuer gehört nicht dazu.Nr. 5.2
Anzahl der Beratungen„nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer”Nr. 5.2
Beratungsdauer„Die Beratung darf dabei eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten.”Nr. 2.1
Form der Beratung„Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.”Nr. 4.1.1
BeihilferechtDe-minimis-Beihilfe: „Insbesondere dürfen De-minimis-Beihilfen innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren den Betrag von 300 000 Euro nicht überschreiten.”Nr. 1.2
Ausgeschlossene InhalteNicht gefördert werden unter anderem Beratungsmaßnahmen, „die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben”Nr. 2.2
Geltungsdauer„Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.”Nr. 8

Eine Änderung außerhalb der Richtlinie kommt hinzu. Das BAFA teilt auf der Programmseite Unternehmensberatung mit: „Entgegen der bisherigen Praxis wird nunmehr der Zuschuss bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet.” Und weiter: „Die Änderung gilt ab dem 15. November 2025.”

Förderhöhe und Voraussetzungen

  • Neue Bundesländer ohne Land Berlin und Region Leipzig (mit den Regionen Lüneburg und Trier): 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2 800 Euro (Nr. 5.2 der Förderrichtlinie)
  • Alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig (ohne die Regionen Lüneburg und Trier): 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1 750 Euro (Nr. 5.2)
  • Maßgeblich ist nach Nr. 5.2 „der Standort der beratenen Betriebsstätte”. Die Region Leipzig ist von der 80-%-Quote ausdrücklich ausgenommen und fällt unter die 50-%-Quote (vorbehaltlich BAFA-Einzelfallprüfung)
  • Beratungsumfang: Die förderfähigen Beratungskosten betragen nach Nr. 5.2 maximal 3 500 Euro, die Umsatzsteuer zählt nicht dazu
  • Unternehmensgröße: KMU, die nach Nr. 3.1 „weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten”. Das sind die Schwellen der EU-Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003
  • Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3.1). Ein Mindestalter des Unternehmens ist keine Voraussetzung. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen nach Nr. 7.1 zusätzlich „ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen”
  • Der Berater muss nach Nr. 4.2.1 „beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert” sein. ZENIT KI ist registriert

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die BAFA-Förderung

  1. Erstgespräch mit ZENIT KI. Wir klären gemeinsam Ihren Beratungsbedarf und prüfen die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.
  2. Antragstellung über eine Leitstelle. Der Antrag wird nach Nr. 7.2.1 online über die Antragsplattform des BAFA gestellt und über eine frei wählbare Leitstelle an das BAFA gerichtet. Wir unterstützen Sie dabei. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden.
  3. Informationsschreiben abwarten. Nach Nr. 7.2.2 prüft die ausgewählte Leitstelle die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie schriftlich. Es gilt: „Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden.” Einen Förderbescheid vor der Beratung gibt es nicht, Bewilligung und Auszahlung erfolgen nach Nr. 7.2.5 erst nach der abschließenden Prüfung durch das BAFA.
  4. Beratung durchführen. Jetzt starten wir die eigentliche KI-Beratung: Potenzialanalyse, Strategieentwicklung, Implementierungsplanung.
  5. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Nr. 7.2.3 sind die Unterlagen der Leitstelle elektronisch vorzulegen, darunter „ein ausgefülltes und von der bzw. dem Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular” sowie der von beiden Seiten unterschriebene Beratungsbericht. Wir stellen unseren Teil bereit, unterschreiben müssen Sie selbst.
  6. Zuschuss erhalten. Die Auszahlung erfolgt nach Nr. 5.1 an das beratene Unternehmen.

Weitere Förderprogramme für KI-Projekte

Neben der BAFA-Beratungsförderung gibt es Landesprogramme, die Investitionen und Umsetzungsprojekte bezuschussen. Sie greifen an einer anderen Stelle als die BAFA-Förderung: Die BAFA bezuschusst die Beratung, die Landesprogramme in der Regel die Anschaffung und Umsetzung. Für ein und dieselbe Beratungsleistung lassen sich beide Wege nicht kombinieren.

InnoInvest: bis zu 50.000 Euro für innovative Investitionen in Thüringen

InnoInvest ist nach der Förderdatenbank des Bundes ein Programm des Freistaats Thüringen, umgesetzt durch die Thüringer Aufbaubank. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, ausdrücklich auch „Maßnahmen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens oder der dortigen Betriebsprozesse”. Der Zuschuss ist gestaffelt und beträgt zwischen 10.000 Euro bei förderfähigen Ausgaben ab 30.000 Euro und 50.000 Euro bei förderfähigen Ausgaben von 200.000,01 bis 250.000 Euro. Die Investitionssumme muss insgesamt zwischen 30.000 und 250.000 Euro liegen.

Sächsische Aufbaubank (SAB): Digitalisierung Sachsen

Für sächsische Unternehmen bietet die SAB ergänzende Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsprojekte. Die Programme ändern sich regelmäßig. Wir prüfen bei jeder Beratung die aktuell verfügbaren Töpfe und stimmen mit Ihnen ab, welches Programm zu welchem Vorhaben passt.

Thüringer Aufbaubank: Förderung für Thüringer KMU

Auch Thüringen fördert die Digitalisierung von KMU über verschiedene Landesprogramme. Welches Programm in Frage kommt, hängt vom Vorhaben ab, nicht vom Beratungsbedarf. Den aktuellen Stand prüfen wir im Erstgespräch.

Kumulierungsverbot: dieselbe Beratung nur einmal fördern

Die Förderrichtlinie schließt eine Doppelfinanzierung derselben Beratung aus. Nach Nr. 2.2 werden Beratungsmaßnahmen nicht gefördert, „die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot)”. Landesprogramme kommen deshalb für andere Vorhaben in Betracht, etwa die anschließende Umsetzung oder die Anschaffung von Software, nicht aber für dieselbe Beratungsleistung. Zu beachten ist außerdem der De-minimis-Höchstbetrag von 300 000 Euro in rollierenden drei Jahren nach Nr. 1.2, in den alle De-minimis-Beihilfen einfließen.

Rechenbeispiel: Wie viel die Förderung übernimmt

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Handwerksbetrieb in Dresden (Sachsen, außerhalb der Region Leipzig) möchte eine professionelle KI-Beratung bei ZENIT KI in Anspruch nehmen.

  • Förderfähige Leistung: Potenzialanalyse, Strategie und Begleitung
  • BAFA-Zuschuss: 80 % der förderfähigen Beratungskosten, nach Nr. 5.2 „maximal jedoch 2 800 Euro”
  • Bemessungsgrundlage: förderfähige Beratungskosten von maximal 3 500 Euro ohne Umsatzsteuer (Nr. 5.2)
  • Ihr Eigenanteil: der verbleibende Anteil. Liegen die förderfähigen Beratungskosten bei der Höchstgrenze von 3 500 Euro, sind das 700 Euro ohne Umsatzsteuer

Dafür erhalten Sie eine vollständige KI-Strategie mit Implementierungsplan, Toolauswahl und ROI-Prognose.

Hinweis zur Region Leipzig: Die Region Leipzig ist von der 80 %-Quote ausdrücklich ausgenommen und fällt unter die 50 %-Quote. Für einen Betrieb mit Sitz in der Region Leipzig übernimmt die BAFA 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1 750 Euro, die übrigen Kosten trägt der Betrieb selbst. Maßgeblich ist nach Nr. 5.2 immer der Standort der beratenen Betriebsstätte; die genaue Förderhöhe prüfen wir individuell.

Häufige Fehler bei der Förderantragstellung vermeiden

Die vier häufigsten Fehler kosten die Förderung ganz oder teilweise: zu früh beginnen, einen nicht registrierten Berater wählen, die Frist für den Verwendungsnachweis verpassen und das Kumulierungsverbot übersehen. Alle vier lassen sich vermeiden, wenn die Reihenfolge stimmt und die Fristen der Richtlinie bekannt sind.

  • Fehler 1: Beratung vor dem Informationsschreiben beginnen. Nach Nr. 7.2.2 gilt: „Wird mit der Beratung vor Erhalt des Informationsschreibens begonnen, ist eine Förderung nicht möglich.” Als Beginn zählt dabei „auch bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags über die zu erbringende Maßnahme”.
  • Fehler 2: Nicht-registrierten Berater wählen. Nach Nr. 4.2.1 sind nur beim BAFA registrierte Beraterinnen und Berater förderfähig.
  • Fehler 3: Fristen verpassen. Der Verwendungsnachweis ist nach Nr. 7.2.3 „nach Abschluss der Beratung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens” vollständig bei der Leitstelle vorzulegen. Die Frist läuft also ab dem Informationsschreiben, nicht ab dem Beratungsende.
  • Fehler 4: Kumulierungsverbot übersehen. Wer dieselbe Beratung zusätzlich aus einem anderen öffentlichen Zuschuss finanziert, verliert nach Nr. 2.2 die Förderung. Landesprogramme gehören deshalb zur Umsetzung, nicht zur geförderten Beratung.

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Quellen

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, „Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”, 14.12.2022 in der geänderten Fassung vom 12.12.2024, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_foerderrichtlinie_kmu_241212.pdf, abgerufen am 15.09.2026
  2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Programmseite „Unternehmensberatung”, https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html, abgerufen am 15.09.2026
  3. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, „Ereignisse 2025” (Jahresrückblick), https://www.bafa.de/DE/Bundesamt/Ereignisse/2025/2025_node.html, abgerufen am 15.09.2026
  4. Bitkom e. V., Presseinformation „Digitalisierung der Wirtschaft: Fast jedes Unternehmen beschäftigt sich mit KI”, 11.03.2026, https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalisierung-der-Wirtschaft-Unternehmen-beschaeftigen-sich-mit-KI, abgerufen am 15.09.2026
  5. Europäische Kommission, „Empfehlung 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen”, 06.05.2003, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32003H0361, abgerufen am 15.09.2026
  6. Förderdatenbank des Bundes, Förderprogramm „InnoInvest” (Thüringen), Richtlinie in Kraft seit 25.10.2022, https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/innoinvest.html, abgerufen am 15.09.2026

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