Automatisierung · · Jonas Jarschewski

KI in der Rechnungsprüfung: Toleranzen statt starrer Regeln

Kurz gefasst: Automatisierte Rechnungsprüfung scheitert selten an der Texterkennung, sondern am starren Abgleich. Wer eine Übereinstimmung auf den Cent verlangt, schickt fast jeden Beleg zurück in die Handarbeit. Entscheidend sind vorher festgelegte kaufmännische Toleranzen: welche Abweichung bei Fracht, Menge oder Pauschale durchläuft und welche eine Prüfung durch einen Menschen auslöst.

Technische Dienstleister, Baustoffhändler und Ingenieurbüros stehen vor derselben Frage, sobald sie den Rechnungseingang automatisieren wollen: Wann darf ein Beleg ohne menschlichen Blick in die Buchhaltung weiterlaufen? Diese Frage wird in Projekten häufig übersprungen. Die Aufmerksamkeit liegt auf dem Auslesen der Dokumente, also auf der Technik. Die eigentliche Entscheidung ist aber kaufmännisch und gehört der Geschäftsführung: Welche Abweichung zwischen Angebot, Bestellung und Rechnung akzeptieren Sie ohne Rückfrage? Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie diese Entscheidung strukturiert treffen, wie Sie sie technisch abbilden und woran Sie erkennen, ob sich das Vorhaben rechnet.

Warum der Cent-genaue Abgleich die Automatisierung blockiert

Ein Prüfsystem, das exakte Übereinstimmung zwischen Angebot und Rechnung verlangt, erzeugt in der Praxis kaum freigegebene Belege. Frachtkosten ändern sich, Mengen weichen in der Teillieferung ab, Verpackungspauschalen kommen hinzu, Rundungen entstehen bei Mengenrabatten. Jede dieser Abweichungen löst eine Ausnahme aus. Die Handarbeit verschiebt sich dadurch nur, sie verschwindet nicht.

In unseren Mandaten bei technischen Dienstleistern sehen wir dieses Muster regelmäßig: Ein eingeführtes Prüfsystem gleicht Beträge starr ab, zwei Euro Differenz bei den Versandkosten erzeugen eine rote Ampel, und das Team fasst weiterhin nahezu jeden Beleg an. Wir erheben dazu keine Quote, es handelt sich um eine Beobachtung aus der Projektarbeit und nicht um eine gemessene Größe.

Der Denkfehler liegt in der Übertragung einer Buchhaltungslogik auf einen Beschaffungsvorgang. Die Buchhaltung arbeitet richtigerweise mit exakten Beträgen. Der Weg vom Angebot zur Rechnung dagegen ist ein Verhandlungs- und Lieferprozess mit zulässigen Schwankungen. Ein Prüfsystem muss diese Schwankungen kennen, sonst meldet es nicht Fehler, sondern Normalität.

Deshalb beginnt ein belastbares Vorhaben nicht mit der Auswahl eines Werkzeugs, sondern mit der Frage nach dem zulässigen Spielraum. Wie wir diese Reihenfolge in Vorhaben grundsätzlich anlegen, beschreiben wir im Leitfaden zur KI-Beratung im Mittelstand.

Was eine kaufmännische Toleranz ist und wer sie festlegt

Eine kaufmännische Toleranz ist eine vorab schriftlich festgelegte Abweichung zwischen bestellter und abgerechneter Leistung, die ohne Rückfrage akzeptiert wird. Sie besteht immer aus drei Teilen: der betroffenen Position, der Grenze als Prozentwert oder Betrag und der Folge bei Überschreitung. Festlegen muss sie die Geschäftsführung oder der kaufmännische Leiter, nicht die Software.

Diese Definition klingt selbstverständlich, fehlt in der Praxis aber meist. Viele Betriebe haben zwar eine gelebte Praxis, nach der eine Sachbearbeiterin kleine Differenzen durchwinkt. Diese Praxis steht nirgends. Damit lässt sie sich auch nicht an ein System übergeben, denn ein System kann nur das abbilden, was entscheidbar formuliert ist.

Die Grenze muss dabei je Positionsart unterschiedlich ausfallen. Eine veränderte Frachtpauschale ist fachlich etwas anderes als ein abweichender Stückpreis. Der eine Wert schwankt mit Dieselzuschlägen und Zustellgebieten, der andere ist Gegenstand der Preisvereinbarung. Wer beide mit derselben Grenze behandelt, erzeugt entweder zu viele Ausnahmen oder lässt echte Preisabweichungen durchlaufen.

Folgende Struktur hat sich als Ausgangspunkt bewährt und wird je Betrieb angepasst:

PositionsartTypische Ursache der AbweichungVorschlag für die Behandlung
Stückpreisabweichende Preisvereinbarungkeine Toleranz, immer Prüfung
MengeTeillieferung, GebindegrößeToleranz nach Gebindelogik
FrachtkostenZustellgebiet, ZuschlägeToleranz als Betrag oder Prozentwert
PauschalenVerpackung, KleinmengeToleranz nur bei vereinbarten Positionen
SteuersatzFehler im Belegkeine Toleranz, immer Prüfung

Wo Sprachmodelle in der Prüfung wirklich helfen

Sprachmodelle leisten in der Rechnungsprüfung zwei Dinge: Sie lesen Positionen aus uneinheitlichen Belegen aus, und sie ordnen eine erkannte Abweichung einer Kategorie zu. Die Entscheidung über Freigabe oder Eskalation trifft danach eine feste Regel, nicht das Modell. Diese Trennung ist der Kern eines nachvollziehbaren Prüfwegs.

Der erste Teil, das Auslesen, betrifft die Formvielfalt. Lieferantenrechnungen kommen als PDF mit Textschicht, als Scan, als Anhang in einer E-Mail mit abweichender Positionsbezeichnung. Ein Sprachmodell kann hier Kopfdaten und Positionszeilen herausziehen, auch wenn das Layout von Lieferant zu Lieferant abweicht. Das ersetzt die frühere Arbeit, für jeden Lieferanten eine eigene Vorlage zu pflegen.

Der zweite Teil, die Einordnung, ist der eigentliche Fortschritt gegenüber reiner Texterkennung. Steht auf der Rechnung eine Position „Mindermengenzuschlag“, die im Angebot nicht vorkommt, muss das System erkennen, dass es sich um eine Nebenkostenposition handelt und nicht um eine zusätzliche Ware. Erst diese Einordnung macht eine positionsbezogene Toleranz überhaupt anwendbar.

Die Freigabeentscheidung selbst gehört bewusst nicht in das Modell. Sie wird als Regel hinterlegt, damit sie prüfbar und reproduzierbar bleibt und im Zweifel gegenüber einem Prüfer erklärt werden kann. Ein Modell, das selbst entscheidet, liefert bei gleicher Eingabe nicht zwingend dasselbe Ergebnis. Für eine Buchhaltung ist das untragbar.

Welche rechtlichen Pflichten Sie ab August 2026 mitdenken

Ein automatisierter Prüfweg fällt unter die KI-Verordnung der Europäischen Union. Nach Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt die Verordnung ab dem 2. August 2026; die Pflichten zu verbotenen Praktiken und zur KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Für die Rechnungsprüfung bedeutet das vor allem: Mitarbeitende müssen das System verstehen und seine Grenzen kennen.

Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist dabei die praktisch wichtigste. Sie verlangt kein Zertifikat, sondern eine nachvollziehbare Einweisung: Welche Entscheidung trifft das System, welche nicht, woran erkennt eine Mitarbeiterin eine falsche Zuordnung, und an wen wird eskaliert. Diese Einweisung dokumentieren Sie schriftlich, weil Sie sie sonst im Prüffall nicht belegen können.

Hinzu kommt der Datenschutz, der in Befragungen regelmäßig als größtes Hemmnis erscheint. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nennen 60 Prozent der Unternehmen, die einen KI-Einsatz erwogen und bisher nicht umgesetzt haben, Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre als Grund; 62 Prozent nennen Unklarheit über die rechtlichen Folgen (Stand 24. November 2025). Bei Lieferantenrechnungen sind personenbezogene Daten meist auf Ansprechpartner und Bankverbindungen begrenzt, die Verarbeitung ist also beherrschbar, muss aber im Verarbeitungsverzeichnis stehen.

Klären Sie außerdem die Aufbewahrung beim Anbieter. Welche Fristen dort gelten und wie Sie eine Vorgabe dazu vertraglich verankern, ordnen wir im Leitfaden für Ingenieurbüros ein.

Wie Sie das Vorhaben in sechs Schritten aufsetzen

Die Reihenfolge entscheidet über den Erfolg. Beginnen Sie mit der kaufmännischen Festlegung, danach folgen Datengrundlage, Pilot und Ausweitung. Wer mit der Werkzeugauswahl startet, baut Regeln um ein Produkt herum statt umgekehrt.

  1. Abweichungen erheben. Nehmen Sie die Belege eines abgeschlossenen Quartals und notieren Sie je Fall, welche Position abwich und wie entschieden wurde. Das ergibt die tatsächliche gelebte Praxis.
  2. Toleranzen beschließen. Übersetzen Sie die Praxis in Grenzen je Positionsart und lassen Sie sie von der Geschäftsführung freigeben. Jede Grenze trägt einen Verantwortlichen.
  3. Eskalationswege festlegen. Bestimmen Sie, wer welche Ausnahme bearbeitet und innerhalb welcher Frist. Ohne diesen Schritt entsteht ein Stapel unbearbeiteter Ausnahmen.
  4. Auslesen einrichten. Lassen Sie Kopf- und Positionsdaten maschinell ziehen und mit Bestellung oder Angebot zusammenführen. Prüfen Sie die Trefferquote je Lieferant, nicht im Mittel.
  5. Pilot mit Schattenbetrieb. Lassen Sie das System vier bis sechs Wochen parallel mitlaufen, ohne dass es freigibt. Vergleichen Sie jede Systementscheidung mit der menschlichen.
  6. Stufenweise freigeben. Beginnen Sie mit den Lieferanten, bei denen Formvielfalt und Abweichungsmuster gering sind, und erweitern Sie erst danach.

Der Schattenbetrieb in Schritt fünf wird häufig gekürzt, weil er nach doppelter Arbeit aussieht. Er ist aber der einzige Abschnitt, in dem Sie Fehler ohne Schaden finden. Eine falsch gesetzte Toleranz zeigt sich dort als Abweichung in der Vergleichsliste und nicht erst in einer bezahlten Rechnung.

Woran Sie den Nutzen messen, ohne sich etwas vorzurechnen

Messen Sie zwei Größen: den Anteil der Belege, die ohne menschlichen Eingriff durchlaufen, und die Zahl der Fehlfreigaben im Schattenbetrieb. Die erste Größe zeigt die Entlastung, die zweite die Verlässlichkeit. Eine hohe Durchlaufquote bei unklarer Fehlerquote ist kein Erfolg, sondern ein verlagertes Risiko.

Für die Durchlaufquote brauchen Sie einen Ausgangswert vor dem Projektstart. Dieser Wert entsteht aus Schritt eins der Erhebung und ist der einzige belastbare Vergleichspunkt. Ohne ihn rechnen Sie später mit Schätzungen, die niemand bestätigen kann.

Die zweite Größe, die Fehlfreigabe, braucht eine Definition vorab. Eine Fehlfreigabe liegt vor, wenn das System einen Beleg durchgelassen hätte, den ein Mensch zurückgewiesen hat. Diese Fälle sortieren Sie nach Ursache: falsch ausgelesene Position, falsch zugeordnete Kategorie oder zu weit gesetzte Toleranz. Nur die dritte Ursache ist eine kaufmännische Entscheidung, die ersten beiden sind technische Nacharbeit.

Nicht messbar und deshalb auch nicht versprochen ist ein Zeitgewinn in Stunden. Er hängt an Belegmenge, Lieferantenstruktur und bestehender Arbeitsteilung und lässt sich erst nach dem Pilot aus den eigenen Zahlen ableiten. Rechnen Sie daher im Vorfeld mit Durchlaufquoten, nicht mit eingesparten Stunden.

Welche Förderung für die Vorbereitung in Frage kommt

Die konzeptionelle Vorarbeit, also die Festlegung von Toleranzen, Eskalationswegen und Prüfregeln, kann als Beratungsleistung förderfähig sein. Nach der BAFA-Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, Nr. 5.2, betragen die förderfähigen Beratungskosten maximal 3.500 Euro; der Zuschuss liegt bei 50 Prozent und höchstens 1.750 Euro in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und der Region Leipzig.

Zwei Fristen sind dabei entscheidend. Nach Nr. 7.2.2 der Richtlinie darf mit der Beratung erst nach Erhalt des Informationsschreibens begonnen werden, und als Beginn zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Nach Nr. 8 gilt die Richtlinie längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Beachten Sie außerdem das Kumulierungsverbot nach Nr. 2.2 der Richtlinie: Maßnahmen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, sind nicht förderfähig. Wer parallel ein Landesprogramm für die Software nutzt, trennt die Vorhaben daher sauber in Beratung und Umsetzung.

Die Einzelheiten zu Antragsweg, Verwendungsnachweis und Fördergebieten haben wir in der Übersicht zur BAFA-Förderung zusammengestellt.

Quellen

  1. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, “Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”, 14.12.2022 in der geänderten Fassung vom 12.12.2024, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_foerderrichtlinie_kmu_241212.pdf, abgerufen am 15.09.2026
  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”, Stand Juni 2025, https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/foerderung-von-unternehmensberatungen-fuer-kmu.pdf, abgerufen am 15.09.2026
  3. Europäische Union, “Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 113”, 13.06.2024, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu, abgerufen am 15.09.2026
  4. Europäische Kommission, “AI Act, Application timeline”, ohne Datum, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai, abgerufen am 15.09.2026
  5. Statistisches Bundesamt, “Gründe gegen die Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz nach Beschäftigtengrößenklassen”, 24.11.2025, https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/IKT-in-Unternehmen-IKT-Branche/Tabellen/ikti-gegen-nutzung-kuenstliche-intelligenz.html, abgerufen am 15.09.2026

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